Die jüngsten Versuche der Politik, die gesetzliche Rente auf neue Beine zu stellen, machen eine private Vorsorge weiterhin notwendig. Trotz der Rente mit 63 bleibt für viele Arbeitnehmer eine ergänzende Altersvorsorge essentiell. Je nach Beschäftigung und Alter sind dabei die staatlich geförderten Rentenprodukte Riester und Rürup unerlässlich, wenn man im Alter gut abgesichert sein möchte. Die Deutschen werden bekanntlich immer älter. Ein heute hier geborenes Mädchen wird laut Statistik im Schnitt bereits 82,7 Jahre alt. Doch selbst Menschen mittleren Alters erfreuen sich immer größerer Lebenserwartungen. Ein heute 40-jähriger Mann darf sich noch auf durchschnittlich knapp 39 weitere Lebensjahre freuen. Das hängt einerseits an der heutigen Lebensweise, andererseits aber vor allem an den Segnungen der modernen Medizin. Über viele Jahrzehnte war die Altersversorgung in Deutschland einzig und allein auf die gesetzliche Rente ausgerichtet. Erst zu Beginn des neuen Jahrtausends fanden die demografischen Fakten aus längerer Lebenserwartung und niedrigen Geburtenraten Einzug in die öffentliche Diskussion. Am Ende stand das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge. Die erste Schicht stellt dabei die Grundversorgung sicher. Für Arbeitnehmer besteht diese im Grundsatz auch weiterhin aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. für Beamte aus deren Pension. Neben den berufsständischen Versorgungswerken wurde für Selbstständige die Rürup-Rente geschaffen. Die zweite Schicht umfasst staatlich geförderte Ergänzungen. Damit ist neben den Angeboten der betrieblichen Altersversorgung auch die hinlänglich bekannte Riester-Rente in all ihren Facetten gemeint. In der dritten Schicht werden schließlich private Kapital- und Rentenversicherungen, sonstige Kapitalanlagen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots zusammengefasst. Um seine private Rentensituation im Alter aufzubessern, muss in der zweiten und dritten Schicht gearbeitet werden. Da in der dritten Schicht dank der individuellen Möglichkeiten viel Flexibilität vorherrscht, findet dort keine staatliche Förderung statt. Vom Staat bezuschusst oder steuerlich gefördert werden nur Produkte aus der zweiten Schicht der Altersvorsorge. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Wer mit Hunden nur selten zu tun hat, ist durch die bloße Anwesenheit eines Vierbeiners schnell verunsichert. Das gilt umso mehr, wenn der Hund in seinem angestammten Revier angetroffen wird. Liegt das heimische Revier in einem Ladengeschäft wird es für so manchen Kunden problematisch. So geschehen in einem vor dem Landgericht Coburg verhandelten Fall. Dort hatte eine Kundin einen Laden betreten, als sie kurz darauf von dem frei herumlaufenden Dalmatiner begrüßt wurde. Da die Frau fürchtete, gebissen zu werden, versuchte sie den Hund mithilfe eines von ihr mitgeführten Kleidersacks abzuwehren. Dabei strauchelte sie, kam zu Fall und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Das Gericht entschied, dass sie einen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld hat. Das Argument der Ladenbesitzerin, der Hund habe die Kundin lediglich begrüßen wollen und diese habe überreagiert und den Unfall selbst verursacht, wiesen die Richter als unbegründet zurück. Daher sollten Hundebesitzer ihren Liebling immer im Blick und vor allem im Griff haben. Mit einer Hundehalterhaftpflicht lässt sich dann das verbliebene Risiko finanziell minimieren. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Wer Kinder hat, wird schon oft gedacht haben: Ich hätte nie geglaubt, dass so etwas passiert. Und gerade weil Kinder immer wieder überraschendes tun, ist eine Privathaftpflichtversicherung für Familien unerlässlich. Im Regelfall ist die ganze Familie mitversichert, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung befinden. Oftmals werden Privathaftpflichtversicherungen auch im Paket mit anderen Sachversicherungen wie bspw. der Hausratversicherung angeboten. Ein Vergleich lohnt sich hierbei immer, denn manche Versicherer bieten bei Verträgen in mehreren Versicherungssparten Rabatte an. Rabatte gibt es auch, wenn man sich für längere Zeit an eine Gesellschaft bindet und beispielsweise einen 5-Jahres-Vertrag abschließt. Außerdem werden Tarife mit Selbstbehalt deutlich günstiger angeboten. Ein Eigenanteil von 150 Euro oder 250 Euro pro Schadensfall wirkt zunächst einmal hoch, entpuppt sich auf die Laufzeit und die Schadenshäufigkeit sowie die dadurch erzielten Einsparungen herunter gerechnet als sinnvoll. (Quelle CASMOS Media GmbH)