Auf den Nenner „Wolfgang Schäuble mag keine Sparer“ brachte die FAZ die unlängst vom Bundesfinanzminister geäußerten Pläne zur Abschaffung der Abgeltungssteuer. Die 2009 eingeführte pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen mit 25 Prozent hat nach Meinung Schäubles ihren Zweck erfüllt: Steuersünder zur Legalisierung ihrer Vermögen zu bewegen. Mittlerweile ist es wesentlich schwieriger geworden, Schwarzgeld sicher vor dem Fiskus zu verbergen. Folglich könne nun wieder der individuelle Steuersatz zugrunde gelegt werden.
Für die meisten Vermögenden würde dies grundsätzlich weniger Netto vom Brutto bedeuten, denn ihr Steuersatz kann bis zu 45 Prozent betragen. In der Praxis allerdings würde es nicht alle gleichermaßen treffen; manche Gutverdiener könnten sogar profitieren. Verlieren würden vor allem Singles mit hohen Einkünften.
Doch noch ist unklar, ob und wann die Abschaffung kommt. Vor allem aus dem eigenen Lager verspürt Schäuble starken Gegenwind, während SPD und Grüne sein Vorhaben unterstützen. Der Finanzminister möchte ohnehin zunächst die Einführung des automatischen Steuerinformationsaustauschs 2017 abwarten.
Was Versicherungsnehmer beachten sollten, um ihren Schutz nicht zu verlieren
assekuranzcontor | Keine Kommentare02.02.2016
Ein Versicherungsnehmer genießt nicht nur Rechte gegenüber seinem Versicherer, sondern auch einige Pflichten. Vernachlässigt er diese, droht er im Schadensfall mit leeren Händen dazustehen.
Gewissenhafte Mitwirkung ist bereits bei der Antragsstellung gefragt. Auf diesbezügliche Fehler geht mehr als die Hälfte der Streitigkeiten zwischen Versicherern und ihren Kunden zurück. Die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ hält den Versicherungsnehmer an, alle Angaben vollständig und korrekt zu tätigen. Insbesondere Gesundheitsfragen sollten mit höchster Sorgfalt beantwortet werden, idealerweise mit Bescheinigungen von Ärzten oder der Krankenversicherung. Was viele Kunden ebenfalls versäumen: die Bedingungen zu lesen, zumindest in der Kurzfassung. Groß kann das Erstaunen dann ausfallen, wenn der eingetretene Schadensfall gar nicht wie angenommen abgedeckt ist. Und schließlich sollten die Fristen zur Schadensmeldung beachtet werden, die im Extremfall nur 48 Stunden betragen können – sonst droht die Leistungsablehnung wegen eines formalen Fehlers.