Elementarversicherung: Länderchefs machen den Weg für Pflichtversicherung frei

Die Bundesländer haben sich auf Antrag Baden-Württembergs für die Wiedereinführung eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ausgesprochen.

Zuvor hatten die Justizminister der Länder bereits festgestellt, daß eine solche Pflichtversicherung grundsätzlich verfassungsrechtlich möglich sei, wenn die richtigen Instrumente geschaffen würden. Nach einer Einschätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft wäre eine solche Pflicht am Ende aber nur mit deutlich eingeschränktem Versicherungsschutz umsetzbar, zum Beispiel nur für hochgefährdete Gebäude oder nur für Neubauten. In diesem Falle würde eine solche Pflichtversicherung jedoch weiterhin viele Schäden unversichert lassen und damit das Ziel eines flächendeckenden Schutzes konterkarieren.

Entsprechend dem Beschluß der Länderchefs soll der Bund nun bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Ende des Jahres einen Vorschlag für eine Regelung erarbeiten.

“Wir müssen dafür sorgen, daß nach einem Unwetter kein Mensch vor dem finanziellen Ruin steht” sagte Hendrik Wüst; der nordrhein-westfälische Ministerpräsident. Und weiter: ” Klimawandel führt dazu, daß auch der Schutz vor Extremwetter zur Krisenfestigkeit unseres Landes gehört.”

 

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