Koalition plant Halbierung der Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrentner
Die Bundesregierung legt nach jahrelanger Blockade einen Referentenentwurf zur Rückkehr zum hälftigen Beitragssatz auf Betriebsrenten vor. Betriebsrentner dürfen sich schon mal vorsichtig auf eine große Entlastung freuen. Die Bundesregierung plant nach fast 15 Jahren die umstrittene Verbeitragung von Betriebsrenten mit dem vollen Beitragssatz in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zurückzunehmen. Auch wenn die Details zur Finanzierung noch in den Ressorts geklärt werden muss, wäre dieser Schritt ein weiterer Meilenstein im Kampf gegen die Altersarmut.
Bestehende Regelung seit 2004
Im Jahr 2003 war die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland wieder auf ihren damals historischen Höchststand von fast 4,4 Mio. Menschen geklettert. Die Regierung Schröder II hatte erst wenige Monate zuvor begonnen ihre „Hartz-Gesetze“ umzusetzen, als sich der Bundestag im Sommer mit dem sogenannten „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GMG) beschäftigte und es mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD sowie den Grünen verabschiedete.
Federführend ausgehandelt hatten es der heutige CSU-Innenminister Horst Seehofer und die damalige SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Zum Durchbruch gelangten sie in einer Nacht, die Seehofer später als eine „der schöneren meines Lebens“ bezeichnete. Im Nachhinein betrachtet scheint diese Einschätzung ziemlich euphorisch, denn mit dem Gesetz wurde nicht nur die Praxisgebühr auf den Weg gebracht, sondern auch der volle Beitragssatz in der KVdR für Betriebsrenten eingeführt.
Doch während Ersteres bereits wenige Jahre nach Einführung wieder verschwunden war, warten die Empfänger von betrieblichen Renten- oder Lebensversicherungen bis heute auf eine Entlastung.Dieses langjährige Ärgernis scheint sich jedoch dem Ende entgegen zu neigen. Nachdem die CDU auf ihrem Parteitag im letzten Dezember bereits den Beschluss gefasst hat, Betriebsrentner zu entlasten, macht das Gesundheitsministerium nun Ernst und legt einen ersten (noch internen) Referentenentwurf vor. Dieser soll, übereinstimmenden Presseberichten zufolge, eine Halbierung der Abgaben auf Betriebsrentenbezüge vorsehen. Ob die Regelung auch für die Pflegeversicherung der Rentner gelten soll ist aber noch nicht geklärt. Dort ist die Situation etwas anders, da auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung der volle Beitragssatz vom Rentner getragen wird.
Finanzierung noch offen
Diese Maßnahme dürfte jährliche Beitragsausfälle von rund 3 Milliarden EURO für die Krankenkassen nach sich ziehen. Geld, auf das die gesetzlichen Krankenkassen trotz der günstigen Konjunktur- und Beschäftigungslage nicht verzichten wollen. Der Referentenentwurf soll deshalb eine Finanzierung zu 2,5 Milliarden Euro aus Steuergeldern des Bundeshaushalts und zu einem Sechstel aus den Rücklagen des Gesundheitsfonds vorsehen.
Ein Sprecher des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) teilte dem Handelsblatt allerdings auf Nachfrage mit, „der Finanzierungsvorschlag sei nicht überzeugend“. Gegen einen so starken Zuschuss aus Steuermitteln spräche dabei auch, dass die Rücklagen der Krankenkassen erst kürzlich ein Rekordniveau erreichtet hatten.
Auch wenn somit noch einige Steine aus dem Weg geräumt werden müssen, haben sich beide Koalitionspartner öffentlich für eine Abschaffung des vollen Beitragssatzes ausgesprochen. Es bleibt also spannend, wann und wie der Durchbruch gelingt.
bAV würde noch profitabler
Sollte das Gesetzesvorhaben wie beabsichtigt verabschiedet werden, würde sich die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in allen Durchführungswegen für gesetzlich Krankenversicherte nochmals deutlich verbessern. Bereits durch die Einführung des Pflichtzuschusses zur Entgeltumwandlung im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) hatte die bAV nochmals deutlich an Attraktivität gewonnen. So hatte erst im vergangenen Jahr Prof. Dommermuth (Dommermuth, et. all, bAV: Königsweg der Altersversorgung?, aba 02/2018, S. 109) nachgewiesen, dass die bAV im Vergleich zur privaten Altersversorgung für pflichtversicherte Arbeitnehmer in aller Regel vorteilhafter ist. Durch die angedachte Änderung bei der Krankenversicherung dürfte dieser Vorsprung nochmals deutlich ausgebaut werden.
Entlastung auch für „Altrentner“
In der Sozialversicherung wird grundsätzlich monatlich abgerechnet. Deshalb würden von einer Neuregelung voraussichtlich nicht nur zukünftige Rentner, sondern auch „Altrentner“ profitieren. Die Entlastung würde nämlich nicht nur für laufende Rentenleistungen, sondern auch für die Kapitalleistungen gelten, bei denen die 10-jährige Beitragspflicht noch nicht vollständig erfüllt ist. Hat ein Rentner beispielsweise vor 5 Jahren seine Kapitalleistung erhalten, so würden zwar vermutlich die bereits bezahlten fünf Jahre nicht mehr korrigiert (eine rückwirkende Korrektur würde auf rund 30 Milliarden Euro taxiert), aber zumindest für die noch ausstehenden 60 Monate, wäre nur noch der hälftige Beitragssatz zu leisten.
Fazit
Die Bundesregierung plant, eine von jeher höchstumstrittene Regelung zu entschärfen. Zukünftig soll, ähnlich wie beim Arbeitslohn oder der gesetzlichen Rente nur noch der hälftige Beitragssatz zur Krankenversicherung der Rentner bei Betriebsrenten vom Versorgungsempfänger gezahlt werden müssen. Ob die Regelung auch für die Pflegeversicherung der Rentner gelten soll ist noch nicht geklärt
Obwohl die Gegenfinanzierung noch nicht final entschieden ist, können sich aktuelle und zukünftige Betriebsrentner berechtigte Hoffnungen machen, dass diese Entlastung noch im Frühjahr umgesetzt wird. Dadurch würde die bAV zukünftig noch rentabler und die Finanzierung der gesetzlichen