In Großbritannien ist sie schon seit fast 30 Jahren etabliert, doch die deutschen Versicherer zieren sich bisher weitgehend: Die sogenannte Vorzugsrente soll mehr Gerechtigkeit schaffen, indem sie eine geringere Lebenserwartung infolge von Vorerkrankungen berücksichtigt.
Standard in der deutschen privaten Rentenversicherung ist derzeit eine starre, pauschale Lebenszeitannahme, auf deren Grundlage die Anbieter die garantierte Rente kalkulieren. Für Ruheständler, die aus gesundheitlichen Gründen mit größter Wahrscheinlichkeit hinter der statistischen Lebenserwartung zurückbleiben werden, bedeutet das einen finanziellen Nachteil.
Dieser soll mit der Vorzugsrente aufgewogen werden: Wer beispielsweise mit 63 Jahren als Herzinfarktpatient in Rente geht, könnte je nach Tarif mit einem rund 25-prozentigen Aufschlag rechnen. Aktuell arbeiten mehrere private deutsche Rentenversicherer – bisher haben nur zwei ein entsprechendes Angebot – an einer Integration des Vorzugsrenten-Prinzips in ihre Produkte.
Entgegen einem weitverbreiteten Klischee denken die jungen Menschen in Deutschland durchaus an ihre finanzielle Zukunft – selbst in Zeiten der Inflation. Laut Umfrage eines großen Zahlungsdienstleisters sparen ganze 92 Prozent der 18- bis 24-Jährigen regelmäßig, und zwar durchschnittlich 13 Prozent ihres verfügbaren Einkommens. Von den Babyboomern, die aktuell 56 bis 75 Jahre zählen, legen hingegen nur zwei Drittel im Schnitt 7 Prozent ihrer Einkünfte zurück.
Eine wesentliche Rolle dürfte dabei spielen, dass die junge Generation Z im Durchschnitt länger bei den Eltern wohnt als frühere Alterskohorten. Die dadurch geringeren Lebenshaltungskosten eröffnen finanzielle Spielräume.
Um diese zu nutzen, setzt jeder Dritte in der jungen Altersgruppe auf langfristige Anlagen wie Immobilien und Aktien – hier erfreuen sich vor allem Indexfonds (ETFs) und Investmentfonds großer Beliebtheit. Vor einem Jahr waren es in der Vorgängerumfrage nur rund halb so viele. Möglicherweise hat die durchwachsene Performance von Kryptowährungen Anteil an dieser Entwicklung.
Die Deutschen zeigen sich seit einigen Jahren offener gegenüber einem Engagement an den Kapitalmärkten. Das sieht der Gesetzgeber gern, denn es hilft bei der Altersvorsorge, die bekanntermaßen bei vielen Menschen besorgniserregende Lücken aufweist.
Zur weiteren Stärkung privater Aktien- und Aktienfonds-Investitionen plant das Bundesfinanzministerium nun im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, das 2023 in Kraft treten soll, einen neuen Freibetrag einzuführen. Er soll ausschließlich auf Gewinne aus Aktien(fonds)verkäufen anwendbar sein. Seine Höhe ist noch nicht bekannt, soll dem Vernehmen nach aber vierstellig ausfallen.
Der „herkömmliche“ Sparer-Pauschbetrag soll derweil im nächsten Jahr von 801 auf 1.000 Euro steigen. Auf dem verfassungsgerichtlichen Prüfstand in Karlsruhe steht zudem aktuell die sogenannte Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste. Diese wurde vom Bundesfinanzhof bereits für verfassungswidrig erklärt. Hier könnte es demnach schon bald zu größeren steuerlichen Freiheiten für die Anleger kommen.
Für viele Häuslebauer (in spe) bergen die steigenden Leitzinsen eine große Herausforderung, denn die Finanzierungskonditionen verschlechtern sich zusehends. Eine gute Nachricht stellt die Zinsentwicklung hingegen für Lebensversicherungskunden dar: Weil die Versicherer voraussichtlich Mittel aus der Zinszusatzreserve entnehmen können, werden sie solventer und resilienter – und können in vielen Fällen mittelfristig die Überschussbeteiligung für die Kunden erhöhen, wenn die Zinsentwicklung anhält.
Die Zinszusatzreserve wurde 2011 eingerichtet, damit die Versicherer ihren Verpflichtungen auch in einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld dauerhaft und zuverlässig nachkommen können. Das Volumen dieses „Puffers“ wuchs seither kontinuierlich an und näherte sich Ende vergangenen Jahres der 100-Milliarden-Euro-Marke. In diesem Jahr aber wird sie erstmals schrumpfen, und zwar um gut 3 Milliarden auf 93 Milliarden Euro. Die entnommenen Mittel dürfen ausschließlich den Kunden zugutekommen, nicht den Versicherungsgesellschaften selbst oder ihren Aktionären. Kurzfristig müssen jedoch noch lang laufende „Hochprozenter“-Verträge aus der Vergangenheit mit Rückstellungen abgesichert werden.
Da die Kosten für Bauleistungen und -materialien Jahr für Jahr steigen – und somit auch die für Instandsetzungen –, sind Wohngebäude im Regelfall zum sogenannten gleitenden Neuwert versichert. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme der Preisentwicklung angepasst wird, damit keine Unterversicherung entsteht. Die kann nämlich dazu führen, dass Kunden einen großen Teil eines Schadens selbst tragen müssen. Im Gleichschritt mit der Versicherungssumme werden auch die Beiträge angehoben.
Für die bereits von den Energiekosten gebeutelten Immobilienbesitzer wird es nun aufgrund der ebenfalls immens gestiegenen Preise für Material und Bauleistungen noch ungemütlicher: Der „Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert“ – im Durchschnitt der letzten 10 Jahre rund 3 Prozent – springt 2023 auf fast 15 Prozent. Berechnet wird er auf Basis des Tariflohnindex für das Baugewerbe und des Baupreisindex für Wohngebäude, beide herausgegeben vom Statistischen Bundesamt.
Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), räumt ein, dass die happigen Prämienerhöhungen viele Hausbesitzer „hart treffen“ dürften: „Sie sind aber notwendig, damit ein Haus auch künftig ausreichend versichert ist und existenzielle Risiken abgewendet werden können.“
In der Niedrigzinsphase mussten sich Anleger, die auf Staatsanleihen setzen, in Genügsamkeit üben. Die deutschen Papiere brachten bekanntlich sogar zeitweise Negativrenditen ein. Damit dürfte einstweilen Schluss sein: Mit der Zinswende rücken auch Rentenfonds wieder in den Fokus der Anleger. Mehr als 3 Prozent sind mit zehnjährigen US-Staatsanleihen drin, über 4 Prozent mit italienischen.
Das reicht zwar angesichts der galoppierenden Inflation nicht zum Kaufkrafterhalt. Doch immerhin handelt es sich um eine Verzinsung, die ihren Namen verdient. Und entscheidend sei, wie Experten gern betonen, weniger die aktuelle Preissteigerung als die mittel- und langfristige Inflationserwartung. So rechnet etwa die Europäische Zentralbank für 2024 wieder mit einer Inflationsrate von moderaten 2,3 Prozent.
Dass schon der ideale Wiedereinstiegszeitpunkt gekommen ist, bezweifelt indes so mancher Branchenteilnehmer – und rät dazu, den Höhepunkt des Zinszyklus abzuwarten. Um den sicher zu bestimmen, würde allerdings eine magische Glaskugel gebraucht. Angesichts der Rekordinflation ist zwar von weiteren Zinserhöhungen auszugehen, gleichwohl ist der Spielraum der EZB angesichts der Rezessionsrisiken im Euroraum begrenzt.
Etwa jeder vierte Berufstätige muss aus gesundheitlichen Gründen schon vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Wie eine aktuelle Auswertung eines großen Lebensversicherers zeigt, steigt der Anteil psychischer Leiden an den Auslösern einer Berufsunfähigkeit (BU) weiter an. 2020 waren es noch 41 Prozent, die wegen Depressionen, Burn-out oder vergleichbarer Erkrankungen vor dem Rentenalter ihren Beruf aufgeben mussten. 2021 stieg dieser Wert auf 45 Prozent.
Auf gut 15 Prozent kommen Geschwülste wie Krebserkrankungen, danach folgen mit 12 Prozent Erkrankungen des Bewegungsapparats, die in früheren Zeiten BU-Hauptauslöser waren. Erstmals wurden auch BU-Fälle infolge einer Corona-Erkrankung anerkannt, sie machen 0,6 Prozent aus.
Noch immer hat nur eine Minderheit der Arbeitnehmer die eigene Arbeitskraft privat abgesichert, obwohl die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente den wenigsten Menschen zum Leben reicht. Eine BU-Police leistet bis zum vereinbarten Endalter (meist nahe Rentenalter) eine monatliche Rente, die wesentlich zum Erhalt des Lebensstandards beitragen kann.
Vor allem die Sturmserie aus „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ im Februar macht dieses Jahr erneut zu einem überdurchschnittlich schadenträchtigen. Die Versicherer regulierten in dem Zusammenhang Schäden von 1,4 Milliarden Euro und damit fast die Hälfte der rund 3 Milliarden Euro, die im ersten Halbjahr insgesamt auf das Konto von Naturgefahren gingen. Das unselige Trio rangiert auf Platz drei der verheerendsten Winterstürme in Deutschland seit der Jahrtausendwende. Nur „Jeanett“ (2002) mit 1,5 Milliarden und „Kyrill“ (2007) mit 3,65 Milliarden Euro richteten schwerere Schäden an.
Der langjährige Durchschnitt für Sturm- und Hagelschäden an Gebäuden, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben in einem ersten Halbjahr liegt bei rund einer Milliarde Euro. 2022 waren es 2,5 Milliarden Euro, zuzüglich rund einer halben Milliarde Euro an Kfz-Schäden – auch dies ein überdurchschnittlicher Wert.
Nicht erfasst sind allerdings die vielen nicht versicherten Schäden – insbesondere beim Elementarschutz von Gebäuden und Hausrat bestehen in Deutschland große Schutzlücken.
Unter den steigenden Energiepreisen leiden insbesondere Rentner mit geringeren Einkommen: Insgesamt 589.000 Menschen erhielten im Dezember 2021 Grundsicherung im Alter, meldet Destatis. Und rund jeder Vierte der 17,6 Millionen Rentner hat ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 1.000 Euro.
Im Jahr 2021 verfügten 4,9 Millionen Senioren hierzulande über ein persönliches Nettoeinkommen von weniger als 1.000 Euro pro Monat. Das entspricht einem Anteil von 27,8 Prozent aller Empfänger von Renten, berichtet das Statistische Bundesamt. Besonders hoch liege dieser Anteil bei Frauen: 38,2 Prozent der Rentnerinnen hatten ein Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro, aber nur 14,7 Prozent der Rentner.
Insgesamt bezogen im vergangenen Jahr 17,6 Millionen Menschen in Deutschland eine Altersrente. Zum Vergleich: Zehn Jahre zuvor gab es nur 16,6 Millionen Rentenbezieher. Auch der Anteil der Rentner an der Bevölkerung in Privathaushalten ist gestiegen: von 20,9 Prozent im Jahr 2011 auf 21,4 Prozent im Jahr 2021.
Knapp 13 Prozent der Senioren erwerbstätig
Für immer mehr über 65-Jährige ist die Erwerbstätigkeit eine wichtige Einkommensquelle – nicht nur weil das Renteneintrittsalter seit 2012 bis 2031 stufenweise von 65 auf 67 Jahre steigt. Bereits heute sind ältere Menschen deutlich häufiger erwerbstätig als vor zehn Jahren: Im Jahr 2021 arbeiteten 12,9 Prozent der 65- bis unter 75-Jährigen. Zehn Jahre zuvor waren es noch 7,0 Prozent.
Unter den Personen mit Hochschulabschluss war der Anteil der Erwerbstätigen 2021 mit 20,2 Prozent besonders hoch. Unter den Personen ohne einen beruflichen Abschluss betrug er lediglich 10,4 Prozent. Während 2021 von den 65- bis unter 75-jährigen Männern 16,2 Prozent erwerbstätig waren, waren es bei den Frauen nur 9,9 Prozent.
Arbeiten im Rentenalter kann bedeuten, einer drohenden Altersarmut entgegenzuwirken, den Lebensstandard zu verbessern oder länger aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Für 40,8 Prozent der Erwerbstätigen zwischen 65 und unter 75 Jahren war die ausgeübte Tätigkeit die vorwiegende Quelle des Lebensunterhalts.
Damit gab es 2021 in dieser Altersgruppe in Deutschland 470.000 Männer und Frauen, die überwiegend vom eigenen Arbeitseinkommen lebten. Für die Mehrheit der 65- bis unter 75-jährigen Erwerbstätigen war dieses Einkommen aber ein Zuverdienst. Sie lebten in erster Linie von ihrer Rente beziehungsweise von ihrem Vermögen (55,9 Prozent).
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